Barrierefreies Wohnen: Neues Fördergeld verfügbar

Barrierefreies Wohnen: Neues Fördergeld verfügbar

Wer wird gefördert?

Ab sofort können Privatpersonen mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter wieder Zuschüsse für Maß­nahmen zur Barriere­reduzierung an Wohn­gebäuden bei der KfW beantragen. Die Antragstellung ist nur möglich, wenn noch keine Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen wurden. Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ gewährt Kredite in Höhe von bis zu 50.000 Euro mit aktuell 2,88 Prozent effektivem Jahreszins und richtet sich an Personen, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, die Barrieren in der Wohnung reduzieren und vor Einbruch schützen. Die KfW-Bank nennt sieben Kategorien:

  • Wege zum Gebäude,
  • Eingangsbereich und Wohnungszugang,
  • Überwindung von Treppen und Stufen,
  • Raumaufteilung und Schwellen,
  • Badezimmer,
  • Orientierung, Kommunikation
  • und Unterstützung im Alltag sowie Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen.

Auch beim Einbruchschutz werden verschiedene Maßnahmen, wie zum Beispiel Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren oder Einbruch- und Überfallmeldeanlagen gefördert.

Im Jahr 2024 möchte das Bauministerium die Mittel für altersgerechtes Umbauen von 75 auf 150 Millionen Euro erhöhen.

 

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