Haftung und vorzeitige Kreditablösung
Wurde die Immobilie gemeinsam angeschafft, stehen in der Regel beide Ehegatten im Darlehensvertrag. In diesem Fall haften auch beide jeweils für die gesamte Darlehenssumme – nicht nur für die Hälfte, wie oft angenommen wird. Wird die Immobilie verkauft und mit dem Erlös der Kredit abgelöst, so verlangt die Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese ist abhängig von der Kreditsumme, der verbleibenden Laufzeit und weiteren Faktoren.
Haben die Eheleute eine zu kurze Zeit in der gemeinsamen Immobilie verbracht, wird zudem unter Umständen eine Spekulationssteuer fällig. Diese kann unterschiedlich ausfallen und im schlimmsten Fall ein Minusgeschäft bedeuten. Ein Immobilienmakler kann Immobilienbesitzern dabei helfen, die richtige Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt zu treffen, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Immobilie weiterhin nutzen oder übertragen
In einigen Fällen entscheiden sich Paare dazu, die gemeinsame Immobilie nach der Scheidung zu vermieten oder sie an den Partner zu übertragen. Wird die Immobilie vermietet, läuft die Finanzierung weiter und wird durch die Mieteinnahmen bedient. Entscheidet sich ein Partner dazu, die Immobilie allein zu übernehmen, muss er den Partner ausbezahlen und ihn aus dem Darlehensvertrag entlassen. In diesem Fall muss der neue Alleineigentümer der Bank glaubhaft darlegen, dass er den Kredit allein begleichen kann.
Verkauf, Vermietung oder Eigentumsübertragung – ein Immobilienmakler hilft dabei, unnötige Kosten zu vermeiden und die optimale Lösung für die Finanzierung einer Scheidungsimmobilie zu finden.